Rechtliche Rahmenbedingungen verändern sich
Landkreise und kreisfreie Städte sind zur Aufstellung und Fortschreibung von Schulentwicklungsplänen für Ihren Zuständigkeitsbereich
verpflichtet.
Der Gesetzgeber verändert bekanntlich aus den unterschiedlichsten Gründen die rechtlichen Rahmenbedingungen. So wird in die Schulstruktur
eingegriffen durch die Umwandlung der Orientierungsstufe in eine Förderstufe, durch die Schaffung einer neuen Schulform, der kooperativen Haupt- und Realschule oder durch die Verkürzung der Schulzeit.
Die Schulträger müssen auf diese Veränderungen reagieren.
Dabei handelt es sich nicht nur um die Rahmenbedingungen für die Schulentwicklungsplanung, sondern auf um Veränderungen, die die innere
Schulstruktur betreffen.
So können beispielsweise auch die Heraufsetzung von Klassenfrequenzen, die Veränderungen von Stundentafeln oder Vorgaben zur inneren
Schulreform einen direkten Einfluß auf die Schulentwicklungsplanung haben.
SBG berät Sie bei der Aufstellung und Fortschreibung Ihrer Schulentwicklungsplanung oder übernimmt diese für Sie.
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