Innovation und Folgekosten
An den SchultrĂ€ger werden WĂŒnsche und Forderungen zur Innovation und Weiterentwicklung seiner Schulen gestellt. Dazu gehören in
Niedersachsen zum Beispiel Reformen im Grundschulbereich, die Einrichtung von Ganztagsschulen, von Integrationsklassen, von Gesamtschulen; aber auch neue Organisationsformen durch eine VerÀnderung der Schulstruktur
oder die Forderung nach einer besonderen Profilbildung fĂŒr einzelne Schulen wie beispielsweise bilinguale Klassen, Musikklassen oder eine Betonung der naturwissenschaftlichen FĂ€cher.
Diese Forderung oder WĂŒnsche haben hĂ€ufig erhebliche Auswirkungen auf die bestehende Schulstruktur und sind in den seltensten FĂ€llen
kostenneutral.
VerÀnderte Basisdaten erfordern flexibles und vorausschauendes Handeln
Schulentwicklungsplanung muà auf verÀnderte Basisdaten, z.B. auf demographische Verschiebung oder auch auf einen Strukturenwandel der
Wirtschaft einer Region flexibel und vorausschauend reagieren.
Steigende oder fallende SchĂŒlerzahlen haben einen direkten EinfluĂ auf das regionale Schulangebot. Schulzusammenlegungen, Schulneu- oder
anbauten können erforderlich sein.
ISBG berÀt Sie, bietet Ihnen LösungsvorschlÀge und Entscheidungsalternativen.
Mehrfachnutzung von SchulgebÀuden
HÀufig werden SchulgebÀude an Nachmittagen und in den Abendstunden nicht genutzt. An vielen Standorten wÀre eine Mehrfachnutzung zum
Beispiel fĂŒr kulturelle Veranstaltungen, fĂŒr Vereine oder fĂŒr die Erwachsenenbildung wĂŒnschenswert und kostensparend. Auch die Schulen selbst können von einer Mehrfachnutzung ihrer GebĂ€ude und RĂ€ume, ihrer
Einrichtungen und ihres AuĂengelĂ€ndes profitieren.
ISBG berÀt Sie, zeigt Folgen und Konsequenzen auf, erstellt Machbarkeitsstudien und Kostenanalysen.
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